Die Europäische Kommission hat heute ihre Überprüfung von elf Angemessenheitsbeschlüssen erfolgreich abgeschlossen. Diese Beschlüsse waren noch nach den der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorausgehenden Datenschutzvorschriften der EU erlassen worden. Die Kommission stellt in ihrem Bericht fest, dass für personenbezogene Daten, die aus der Europäischen Union an Andorra, Argentinien, die Färöer, Guernsey, die Insel Man, Israel, Jersey, Kanada, Neuseeland, die Schweiz und Uruguay übermittelt werden, weiterhin angemessene Datenschutzgarantien bestehen. Deshalb bleiben die Angemessenheitsbeschlüsse für diese elf Länder und Gebiete in Kraft, und es gibt keine Beschränkungen für die Datenströme in diese Länder und Gebiete. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Ländern und Gebieten weiter an den EU-Rahmen angeglichen haben und der Schutz personenbezogener Daten verbessert wurde. Die DSGVO hat sich positiv ausgewirkt; so wurden etwa neue individuelle Rechte eingeführt, die Unabhängigkeit und die Befugnisse der für die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zuständigen Behörden gestärkt und die Vorschriften für internationale Datentransfers modernisiert. Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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