Kennisbank

Datenschutzverordnung Kundenidentifizierung Risiko Management Sicherheit Verhaltensrisiko 


Missbrauch des Video-Ident-Verfahrens – wie kann man sich schützen ?

19 Dezember 2019
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Manche Kreditinstitute bieten zur Identifizierung der Kunden bei einer Kontoeröffnung ein sog. „Video-Ident-Verfahren“ an, damit sie nicht in eine Filiale kommen oder an einem Post-Ident-Verfahren teilnehmen müssen. Bei einem Video-Ident-Verfahren identifizieren sich die Kunden über einen Videoanruf über das Internet bzw. eine App auf dem Smartphone gegenüber dem Kreditinstitut oder einem von ihm beauftragten Unternehmen. Zur Identitäts- und Legitimationsprüfung müssen die Kunden z.B. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Kamera zeigen und Fragen beantworten.
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Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Erste Nationale Risikoanalyse veröffentlicht

31 Oktober 2019
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute die erste Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA) veröffentlicht. Die NRA ist ein Kernelement des risikobasierten Ansatzes der Financial Action Task Force (FATF) sowie der vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Sie analysiert die Stärken und Schwächen in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland und trägt dazu bei, das nationale Risikobewusstsein weiter zu schärfen.
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Zu ihrem Glück gezwungen

04 September 2019
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Maryam-Danes-Kajouri Die PSD2-Richtlinie kann für Finanzinstitute zu einem Wachstumstreiber werden – wenn sie sich schnell genug bewegen. Seit dem 13. Januar 2018 gilt die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive). Sie hat das alleinige Zugriffsrecht der Banken auf die Kontodaten ihrer Kunden beendet und sorgt damit für mehr Wettbewerb. Was für etablierte Finanzinstitute zunächst wie eine Gängelung erscheinen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als große Chance, für ihre Kunden wichtiger zu werden als je zuvor.

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Bußgeldverfahren BaFin – immer öfter Settlement-Verfahren

16 August 2019
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Ein Bußgeldverfahren kann einvernehmlich durch eine Verständigung abgeschlossen werden (sog. Settlement). Hierfür ist insbesondere Voraussetzung, dass der Betroffene bzw. die Nebenbeteiligte die Tat tatsächlich begangen hat und eingesteht. Ein Settlement bewirkt zum einen regelmäßig eine Beschleunigung und Verkürzung der grundsätzlich ermittlungs- und ressourcenaufwendigen Bußgeldverfahren, zum anderen führt es insbesondere zu einer Minderung der (durch die BaFin festzusetzenden) Geldbuße zugunsten des Betroffenen. Aus Sicht der Wertpapieraufsicht der BaFin spricht für ein Settlement die Verringerung der Verfahrensdauer, wobei insbesondere Aspekte der Prozessökonomie im Vordergrund stehen. Für den Betroffenen bzw. die Nebenbeteiligte eines Bußgeldverfahrens kann eine Verständigung ebenfalls vorteilhaft sein: Eine längere Verfahrensdauer bleibt erspart, und der Ausgang des Verfahrens ist sicher bekannt. Mehr…

Zu ihrem Glück gezwungen

08 August 2019
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Maryam-Danes-Kajouri

Die PSD2-Richtlinie kann für Finanzinstitute zu einem Wachstumstreiber werden – wenn sie sich schnell genug bewegen. Seit dem 13. Januar 2018 gilt die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive). Sie hat das alleinige Zugriffsrecht der Banken auf die Kontodaten ihrer Kunden beendet und sorgt damit für mehr Wettbewerb. Was für etablierte Finanzinstitute zunächst wie eine Gängelung erscheinen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als große Chance, für ihre Kunden wichtiger zu werden als je zuvor.
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Tagesschau, Focus – alle berichten über die Zerschlagung des Cybercrime-Netzwerks

08 August 2019
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Jahrelange Arbeit und Recherche und mit Hilfe von Fintelegram, Elfriede Sixt und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, sowie Staatsanwaltschaften in Österreich und Bulgarien kommt jetzt richtig Fahrt in die Zerschlagung der Netzwerke zahlreicher korrupter Online Broker, die in der EU bis jetzt praktisch unbehelligt tausende Kleinanleger betrogen haben. Der folgende Artikel stammt von Fintelegram: “Der Fall Lenhoff – die deutsche Tagesschau berichtet über die unglaublichen Dimensionen des Cybercrime-Netzwerkes.” Die Geschichte rund um den Deutschen Uwe Lenhoff, seine börsennotierte Veltyco Group PLC und der damit von den Behörden in Zusammenhang stehende kriminelle Organisation wird beinahe täglich größer. Bekanntlich ist Lenhoff laut den europäischen für den Betrieb von illegalen und betrügerischen Broker-Plattformen verantwortlich. Tausende Kleinanleger sollen dabei Millionen verloren haben. In das Netzwerk von Lenhoff und Veltyco fallen berüchtigte Seiten wie Option888, Xmarkets, TradoVest, ZoomTrader oder LottoPalace. Mehr…

Reform der EBA, ESMA und EIOPA

21 Juni 2019
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Die BaFin berichtet auf ihrer Webseite über die Reform der EU Finanzaufsicht: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich am 21. März 2019 überraschend auf eine Reform des europäischen Systems der Finanzaufsicht (European System of Financial Supervisors – ESFS) geeinigt. Die seit 2017 diskutierten Vorschläge des ESA-Reviews (siehe Infokasten) könnten damit schon 2020 Realität werden. Danach sah es lange nicht aus: Zunächst lagen die Vorstellungen von Parlament und Rat weit auseinander. Die von beiden Seiten im Januar und Februar dieses Jahres vorgelegten Änderungsvorschläge zu dem Gesetzespaket der EU-Kommission wichen in wesentlichen Punkten deutlich voneinander ab.
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Video-Ident-Verfahren: Vorsicht !

20 Juni 2019
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Manche Kreditinstitute bieten zur Identifizierung der Kunden bei einer Kontoeröffnung ein sog. „Video-Ident-Verfahren“ an, damit sie nicht in eine Filiale kommen oder an einem Post-Ident-Verfahren teilnehmen müssen. Bei einem Video-Ident-Verfahren identifizieren sich die Kunden über einen Videoanruf über das Internet bzw. eine App auf dem Smartphone gegenüber dem Kreditinstitut oder einem von ihm beauftragten Unternehmen. Zur Identitäts- und Legitimationsprüfung müssen die Kunden z.B. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Kamera zeigen und Fragen beantworten.

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Neues Krypto-Projekt: The Chainstars

03 Juni 2019
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Wie FinTelegram berichtet : Unter dem anspruchsvollen Namen TheChainStars (www.thechainstars.com) präsentiert ein türkischer Finanzdienstleister im Bereich Blockchain und Kryptowährungen. Auf LinkedIn erfährt man, dass TheChainStars eine neue Vision in das Unternehmertum bringen will (oder so). Soweit, so gut. Jeden Tag findet man neue Krypto-Projekte im Web aber dieses ist offenbar besonders. Warum? Weil die Hintermänner offenbar bekannte Scammer sind und in laufende Cybercrime Strafverfahren verwickelt sind. Mehr…

FCA warnt Investoren vor Social Media Influencern und nicht lizensierten Vermarktern von Forex Brokern

16 Mai 2019
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In den letzten Jahren wurden die sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Twitter oder LinkedIn sowie Messengerdienste wie WhatsApp und Telegram von zumeist illegal agierenden Anbietern von Investmentprodukten benutzt. In der Ära der Binären Optionen und Kryptowährungen haben Google, Facebook & Co daher Werbeverbote für derartige Anbieter ausgesprochen. Trotzdem wurden Facebook-Gruppen und Telegram-Kanäle als „Boiler Rooms“ für den Verkauf von Finanzprodukten verwendet. Im ICO-Hype 2017 haben sich derartige Influencer als „ICO Advisor“ positioniert. Auch Prominente haben über ihre sozialen Kanäle ICOs bei ihren Followern beworben. Die Bewerbung und das Marketing von Finanzprodukten ist jedoch nur mit einer entsprechenden Lizenzierung bzw. Registrierung mit den zuständigen Finanzmarktaufsichtsbehörden erlaubt. Die US SEC hat daher auch einige dieser Prominenten abgemahnt und bestraft. Es ist unbestritten, dass Soziale Medien und Messengerdienste unser heutiges Leben prägen. Beruflich und privat. Entsprechend wichtig ist das Marketing in dieser neuen Umgebung für die Anbieter. Aber auch hier gelten regulatorische Rahmenbedingungen.

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