Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung über die Durchsetzung des EU-Rechts angenommen, in der sie darlegt, wie sie dafür sorgt, dass das EU-Recht eingehalten wird und Bürger und Unternehmen in der gesamten EU dieselben Rechte genießen können. Der ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts ist zu verdanken, dass es möglich ist, sauberere Luft zu atmen, in der ganzen EU frei zu reisen und zu arbeiten oder die Kosten für im Ausland erhaltene Gesundheitsleistungen erstattet zu bekommen. Das EU-Recht hat spürbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen in Europa. Deshalb gehört die Durchsetzung des EU-Rechts zu den obersten Prioritäten der Kommission. Die Bemühungen der Kommission um eine Förderung der Rechtsbefolgung beginnen bereits in einer frühen Phase, wenn EU-Recht konzipiert und verabschiedet wird. Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten entwickelt, darunter praktische Leitlinien, Finanzierung und Überwachung, damit es erst gar nicht zu Verstößen gegen EU-Recht kommt. Gleichzeitig zögert die Kommission bei Verstößen gegen EU-Recht nicht, rechtliche Schritte zu unternehmen und Vertragsverletzungsverfahren in Gang zu setzen. In den letzten Jahren hat die Kommission wegweisende Verfahren eingeleitet, um Grundwerte zu schützen: Gleichheit, Gerechtigkeit und Unionsbürgerschaft.
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