Die BaFin hat zwei Allgemeinverfügungen gegenüber den bedeutenden Instituten (Significant Institutions – SIs), die nun von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt werden, teilweise widerrufen. Grund dafür ist die Verordnung über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume, mit der die EZB zahlreiche Wahlrechte für die bedeutenden Institute ausgeübt hat.
Der nationale Rechtsrahmen muss nun entsprechend angepasst werden, da die Verordnung unmittelbar und direkt anwendbar ist und dem nationalen Recht vorgeht. Selbst gleichlautende nationale Regelungen sind grundsätzlich aufzuheben. Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft.
Die Teilwiderrufe betreffen die Allgemeinverfügungen zu den Artikeln 89 und 467 Absatz 2 der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR), also zur Risikogewichtung qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors sowie zu zeitwertbilanzierten nicht realisierten Gewinnen oder Verlusten aus Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten. Für die Institute, die die BaFin nach wie vor beaufsichtigt, gelten die Allgemeinverfügungen jedoch weiterhin