Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr überarbeitete Technische Standards für das Berichtswesen und die Offenlegungen der Versicherungen vorgelegt, die mit dem Berichtszeitraum Q4 2023 wirksam wurden. Dies hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin nun zum Anlass genommen, eine außerordentliche Aktualisierung der Hinweise zum Berichtswesen zu veröffentlichen.
Die BaFin hat anlässlich des Inkrafttretens der Technischen Standards zu Ende 2023 die Hinweise zum Berichtswesen außerhalb des sonst üblichen jährlichen Turnus aktualisiert und Ende Mai veröffentlicht. Außerdem wurde eine Version der Hinweise im Änderungsmodus veröffentlicht. Die dort beschriebenen Änderungen sind ab sofort gültig und somit von den Versicherungsunternehmen in ihrer Solvency-II-Berichterstattung zu berücksichtigen, da es sich um Klarstellungen bereits veröffentlichter Ausfüllhinweise handelt (siehe z.B. auch die „Ausfüllhinweise der ESZB-Versicherungsstatistik“ ).
Die nächste Ausgabe des Hinweisschreibens plant die BaFin für Herbst 2024. Es ist geplant, für weitere Aktualisierungen wieder den jährlichen Rhythmus einzuhalten.
Quelle : BaFin