Polen: Kommission beabsichtigt Abschluss des Rechtsstaatlichkeits-Verfahrens

10 Mai 2024
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Die Europäische Kommission hat heute ihre Analyse zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union abgeschlossen. Aus Sicht der Kommission besteht in Polen keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union mehr. Polen hat eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen eingeleitet, um den Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz Rechnung zu tragen, den Vorrang des EU-Rechts anerkannt und sich verpflichtet, alle Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, umzusetzen.

Die Annahme eines klaren Programms in Form des von Polen im Februar 2024 vorgelegten Aktionsplans und die Tatsache, dass Polen die ersten konkreten Schritte zur Umsetzung des Aktionsplans unternommen hat, sowie die Anerkennung des Reformbedarfs in der Justiz durch Polen hatten erheblichen Einfluss auf die Risikobewertung durch die Kommission. Nach Prüfung dieser Faktoren kommt die Kommission zu dem Schluss, dass keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mehr besteht. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Polen am 29. Februar 2024 der Europäischen Staatsanwaltschaft beigetreten ist.

Die Kommission unterrichtet daher den Rat und das Europäiche Parlament über diese Bewertung ebenso wie über ihre Absicht, ihren begründeten Vorschlag aus dem Jahr 2017 zurückzuziehen und damit das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 abzuschließen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Heute beginnt ein neues Kapitel für Polen. Nach mehr als sechs Jahren sind wir der Ansicht, dass das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 abgeschlossen werden kann. Ich gratuliere Premierminister Donald Tusk und seiner Regierung zu diesem wichtigen Durchbruch. Er ist das Ergebnis ihrer harten Arbeit und entschlossener Reformbemühungen. Die jetzt stattfindende Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit ist eine großartige Nachricht für die Menschen in Polen und für unsere Union als Ganzes. Dies zeugt von der Widerstandsfähigkeit von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa.“

Am 20. Februar 2024 legte Polen dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) seinen Aktionsplan zur Rechtsstaatlichkeit vor. Nachdem Polen zugesagt hatte, die im begründeten Vorschlag der Kommission zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7 dargelegten schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit auszuräumen, hat die Kommission eine neue Analyse durchgeführt, um festzustellen, ob die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ nach wie vor besteht.

Die Kommission beabsichtigt daher, ihren begründeten Vorschlag zurückzuziehen, und ersucht den Rat um Stellungnahme. Zu diesem Zweck hat die Kommission heute einen Informationsvermerk angenommen, den Vizepräsidentin Věra Jourová dem Rat übermittelt hat. Die Kommission hat auch das Europäische Parlament über seine Analyse informiert.

Nächste Schritte

Vizepräsidentin Jourová wird die Analyse der Kommission auf der nächsten Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vorstellen. Im Anschluss und unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Rates beabsichtigt die Kommission, den begründeten Vorschlag zu Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union förmlich zurückzuziehen.

Die Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans sowie andere Schritte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Polen werden weiterhin regelmäßig kontrolliert, insbesondere im Rahmen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz : „Ich begrüße die positive Haltung der polnischen Behörden, die bestrebt sind, die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen und andere Bedenken im Zusammenhang mit dem Verfahren nach Artikel 7 auszuräumen. Zwar muss die Arbeit noch weitergehen, doch lassen die bislang ergriffenen Maßnahmen darauf schließen, dass eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit nicht länger besteht. Es ist gut für die EU und für Polen, dass dieses Verfahren bald abgeschlossen wird.“



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