Die Kommission hat heute eine Empfehlung zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind und zusammen mit den Mitgliedstaaten einer weiteren Risikobewertung unterzogen werden sollen, angenommen. Diese Empfehlung baut auf der Gemeinsamen Mitteilung über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit auf, mit der ein umfassender strategischer Ansatz für die wirtschaftliche Sicherheit in der EU eingeführt wurde. Sie bezieht sich auf die Bewertung einer der vier im umfassenden Ansatz genannten Risikoarten, nämlich Risiken im Zusammenhang mit der Technologiesicherheit und dem Abfluss von Technologien. Die Risiken werden objektiv bewertet, und es können in dieser Phase keine Voraussagen zum Ergebnis der Bewertung oder zu etwaigen Folgemaßnahmen getroffen werden.
In der Empfehlung legt die Kommission eine Liste von zehn kritischen Technologiebereichen vor. Für die Auswahl der Technologiebereiche waren die folgenden Kriterien maßgeblich:
* der grundlegende und transformative Charakter der Technologie, d. h. das Potenzial und die Relevanz der Technologie für erhebliche Leistungs- und Effizienzsteigerungen und/oder radikale Veränderungen in Sektoren, Fähigkeiten usw.;
* das Risiko einer zivil-militärischen Fusion, d. h. die Relevanz der Technologie sowohl für den zivilen als auch für den militärischen Sektor und ihr Potenzial, beide Bereiche voranzubringen, sowie das Risiko, dass bestimmte Technologien zur Untergrabung von Frieden und Sicherheit eingesetzt werden;
* das Risiko des Einsatzes für Menschenrechtsverletzungen, d. h. der potenzielle Missbrauch der Technologie für Verstöße gegen die Menschenrechte einschließlich der Einschränkung der Grundfreiheiten.
Gemeinsame Risikobewertungen mit den Mitgliedstaaten
Von den zehn kritischen Technologiebereichen werden in der Empfehlung vier Technologiebereiche genannt, die höchstwahrscheinlich die sensibelsten und unmittelbarsten Risiken im Zusammenhang mit Technologiesicherheit und Technologieabfluss aufweisen, nämlich
- fortschrittliche Halbleitertechnologien (Mikroelektronik, Photonik, Hochfrequenzchips, Ausrüstung zur Herstellung von Halbleitern);
- Technologien der künstlichen Intelligenz (Hochleistungsrechnen, Cloud- und Edge-Computing, Datenanalyse, maschinelles Sehen, Sprachverarbeitung, Objekterkennung);
- Quantentechnologien (Quanteninformatik, Quantenkryptografie, Quantenkommunikation, Quantenerfassung und -radar);
- Biotechnologien (Verfahren der genetischen Veränderung, neue genomische Verfahren, Gene Drive (Genantrieb), synthetische Biologie).
Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, bis Ende dieses Jahres zunächst diese vier Bereiche zusammen mit der Kommission einer gemeinsamen Risikobewertung zu unterziehen. Die Empfehlung enthält einige Leitprinzipien für die Strukturierung der gemeinsamen Risikobewertungen, einschließlich der Konsultation des Privatsektors und des Schutzes der Vertraulichkeit.
Bei der Entscheidung über Vorschläge für weitere gemeinsame Risikobewertungen mit den Mitgliedstaaten zu einem oder mehreren der in der Liste aufgeführten zusätzlichen Technologiebereiche oder zu Teilbereichen davon wird die Kommission laufende oder geplante Förderungs- oder Kooperationsmaßnahmen in dem betreffenden Technologiebereich berücksichtigen. In einem allgemeineren Sinne wird die Kommission berücksichtigen, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU im jeweiligen Bereich dazu beitragen können, bestimmte Technologierisiken zu senken.
Nächste Schritte
Die Kommission wird bei der Einleitung der gemeinsamen Risikobewertungen für die vier oben genannten Technologiebereiche über die geeigneten Expertengremien mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Zudem wird sie mit den Mitgliedstaaten in einen offenen Dialog über den geeigneten Zeitplan und den Umfang weiterer Risikobewertungen treten, wobei sie unter anderem den Einfluss des Zeitfaktors auf die Entwicklung der Risiken berücksichtigt. Die Kommission kann vor dem Hintergrund dieses Dialogs sowie der ersten Erfahrungen mit den anfänglichen gemeinsamen Risikobewertungen und unter Berücksichtigung möglicher weiterer Beiträge zu den in der Liste aufgeführten Technologiebereichen bis zum Frühjahr 2024 weitere einschlägige Initiativen vorlegen.
Diese Empfehlung greift dem Ergebnis der Risikobewertung nicht vor. Nur das Ergebnis der detaillierten gemeinsamen Bewertung des Risikoniveaus und der Art der Risiken kann als Grundlage für eine weitere Erörterung etwaiger präziser und verhältnismäßiger Maßnahmen zur Förderung eines der genannten Technologiebereiche oder von Teilbereichen davon, zur Zusammenarbeit im Zusammenhang damit oder zum Schutz von Technologiebereichen oder -teilbereichen dienen.
Hintergrund
Am 20. Juni 2023 nahmen die Kommission und der Hohe Vertreter die Gemeinsame Mitteilung über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit an. Die europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit beruht auf einem Drei-Säulen-Ansatz: Stärkung der wirtschaftlichen Basis und der Wettbewerbsfähigkeit der EU, Schutz vor Risiken und Zusammenarbeit mit einem möglichst breiten Spektrum von Ländern, um gemeinsame Anliegen und Interessen zu verfolgen.
Darin wird eine Reihe von Maßnahmen gegen Risiken im Zusammenhang mit der Resilienz von Lieferketten, der Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen und Cyberangriffen, der Technologiesicherheit und dem Abfluss von Technologien und der Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten oder wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen dargelegt. Die in der Empfehlung enthaltene Liste ist Teil der dritten Kategorie dieser Maßnahmen.