Wie werden Aufsichtsrat und Geschäftsführung der deutschen Versicherer vergütet? Welche Anteile ihres Gehalts sind fix, welche variabel? Wird nachhaltiges Handeln berücksichtigt? Und wie verbreitet sind Bonuspools, Bonuscaps und Clawback-Klauseln? Die BaFin hat die Branche befragt. Im vergangenen Sommer schrieb die Finanzaufsicht alle Versicherungsunternehmen der Sparten Kranken, Leben, Schaden/Unfall und die Rückversicherer an und bat sie erstmalig, einen Fragebogen zu ihren Vergütungssystemen auszufüllen. Stephan Schöps, Regierungsdirektor in der Versicherungsaufsicht bei der BaFin, hat die Befragung konzipiert und ausgewertet. „Die Umfrage bestätigt die Versicherungsaufsicht der BaFin in ihrer bisherigen Praxis und verschafft ihr noch mehr Transparenz über die Gepflogenheiten der Branche. Sie gibt ihr Anhaltspunkte für mögliche Schwerpunkte bei ihren Prüfungen“.“
Die Ergebnisse zeigen: ESG-Kriterien (Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Aufsichtsstrukturen) werden von den Unternehmen noch nicht flächendeckend in ihren Vergütungssystemen berücksichtigt. „“Die Vergütungspolitik spielt auf dem Weg zu einer ökologischeren Wirtschaft eine wichtige Rolle. Nachhaltige Kriterien, auch über ESG hinaus, sollten in Vergütungsentscheidungen einfließen. Das ist im Sinne eines konsequenten Risikomanagements““, sagt Schöps. Basis für die Auswahl und Gewichtung der Kriterien sei die Unternehmensstrategie.
Die Vielfalt der deutschen Versicherungswirtschaft spiegelt sich in der Umfrage wider. Unterschiede gibt es beim Auszahlungszeitraum, aber auch bei der variablen Vergütung.
Quelle: BaFin Journal