Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Rat heute weitere gezielte restriktive Maßnahmen infolge der völkerrechtswidrigen Invasion der Ukraine durch Russland und als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der Aggression angenommen hat. Die neuen Maßnahmen bewirken insbesondere eine stärkere Angleichung der EU-Sanktionen gegen Russland und gegen Belarus und sie werden dazu beitragen, dass die Sanktionen gegen Russland nicht über Belarus umgangen werden können. Mit den Maßnahmen wird das Ausfuhrverbot nach Belarus auf eine Reihe hochsensibler Güter und Technologien ausgeweitet, die zur militärischen und technologischen Stärkung des Landes beitragen. Der Rat verhängt außerdem ein zusätzliches Ausfuhrverbot für Schusswaffen und Munition sowie für Güter und Technologien, die für den Einsatz in der Luftfahrt und in der Raumfahrtindustrie geeignet sind. Mit den Änderungen werden die Sanktionen gegen Belarus ferner an die gegen Russland verhängten Sanktionen angeglichen.
Diese restriktiven Maßnahmen unterliegen angesichts der Dringlichkeit, die bei dem Vorgehen gegen die Umgehung bestimmter hochsensibler Waren und Technologien gegeben ist, dem beschleunigten Verfahren. Die übrigen Vorschläge des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 vom 26. Januar 2023 bleiben davon unberührt und werden weiter geprüft.
Die Sanktionen der EU gegen Russland erweisen sich als wirksam. Sie beeinträchtigen die Fähigkeit Russlands, weiter Krieg gegen die Ukraine zu führen, neue Waffen herzustellen und bestehende Waffen zu reparieren, und sie behindern den Transport von Material.
Die geopolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind offensichtlich, da der Krieg die globalen Rohstoffmärkte, insbesondere für Agrar- und Lebensmittelprodukte und Energie, beeinträchtigt. Die EU stellt weiterhin sicher, dass ihre Sanktionen keine Auswirkungen auf Energie-, Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus Russland in Drittstaaten haben.
Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die Europäische Kommission die Durchsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus ist die Europäische Kommission entschlossen, alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Sanktionen umgesetzt werden, und setzt sich entschlossen für die Bekämpfung ihrer Umgehung ein. Im Rahmen des elften Sanktionspakets gegen Russland hat die EU im Juni 2023 neue Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken angenommen. Die EU setzt die enge Zusammenarbeit mit Drittländern fort und wird weiterhin Orientierungshilfen und technische Hilfe in Bezug auf die Anwendung der EU-Sanktionen bereitstellen.
Die EU steht geschlossen und solidarisch an der Seite der Ukraine. Sie wird die Ukraine und die ukrainische Bevölkerung gemeinsam mit ihren internationalen Partnern so lange weiter unterstützen, wie dies erforderlich ist, und zwar auch durch zusätzliche politische, finanzielle, militärische und humanitäre Hilfe.