Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten Technischen Standards für das Berichtswesen und die Offenlegungen der Versicherungsunternehmen veröffentlicht. Die Unternehmen müssen diese vom 4. Quartal 2023 an berücksichtigen. In der aktuellen Version wurden risikobasierte Schwellenwerte angepasst. Ziel war es, die Arbeitsbelastung für Unternehmen zu reduzieren. Einige Meldebögen wurden ebenfalls überarbeitet oder auch neu aufgelegt. Diese ermöglichen es zum Beispiel, Informationen zu Cyberrisiken oder Nachhaltigkeitsrisiken von Investments zu erheben.
Im Jahr 2016 hatte die Europäische Union die Versicherungsaufsichtsrichtlinie Solvency II eingeführt. Ziel war es, erstmalig einen europäischen Versicherungsmarkt mit einheitlichen Vorschriften zu schaffen. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA) hat ihre Anforderungen für das Berichtswesen und die Offenlegungen überarbeitet. Dabei ging es unter anderem darum, dass Daten über neue Risiken erhoben und Unstimmigkeiten beseitigt wurden. Mit den Änderungen wollte die EIOPA nicht auf den Abschluss der überarbeiteten Solvency-II-Richtlinien warten.
Die Überarbeitungen wurden 2021 öffentlich konsultiert und Rückmeldungen eingearbeitet. Nachdem die Europäische Kommission die Vorschläge von EIOPA überprüft hatte, wurden die überarbeiteten Technischen Standards in die Sprachen aller Mitgliedsländer übersetzt. Sie wurden nun veröffentlicht.