Ukraine: Stärkung der kohäsionspolitischen Unterstützung

30 Juni 2022
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Die Kommission hat heute eine weitere Maßnahme – die „Flexible Unterstützung der Gebiete (Flexible Assistance to Territories/FAST-CARE) – beschlossen, um den Mitgliedstaaten sowie den regionalen und lokalen Behörden und Partnern zu helfen, die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zu bewältigen. Es handelt sich um ein neues umfassendes Maßnahmenpaket, mit dem die bereits im Rahmen von CARE (Cohesion’s Action for Refugees in Europe – Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa) bereitgestellte Unterstützung durch zusätzliche kohäsionspolitische Mittel und größere Flexibilität ausgeweitet wird. Mit CARE wurden Investitionen in den Bereichen Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Übersetzungsdienste oder Ausbildung von Vertriebenen sowie zugunsten der Aufnahmeländer mobilisiert. Da der Bedarf jedoch weiter wächst, forderten der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Regionen der EU die Kommission auf, neue Initiativen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens vorzuschlagen, um die einschlägigen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen. FAST-CARE geht auf diese Forderungen ein, indem zusätzliche Flexibilität bei der Durchführung kohäsionspolitischer Investitionen eingeräumt, was auch dazu beiträgt, den Verzug bei der Durchführung von EU-finanzierten Projekten abzumildern, der auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie einerseits und die kriegsbedingt hohen Energiekosten und den Rohstoff- und Arbeitskräftemangel andererseits zurückzuführen ist.

Das Paket beinhaltet drei Änderungen der Rechtsvorschriften der Kohäsionspolitik für die Zeiträume 2014–2020 und 2021–2027, die die Bereitstellung der Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Integration von Drittstaatsangehörigen weiter beschleunigen und vereinfachen und gleichzeitig die Erholung der Regionen von der COVID-19-Pandemie fördern sollen:

Mehr Unterstützung für diejenigen, die Vertriebene aufnehmen – Mitgliedstaaten, lokale Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft

  • Die Vorfinanzierungszahlungen werden um weitere 3,5 Mrd. EUR für die Jahre 2022 und 2023 erhöht und sollen allen Mitgliedstaaten rasch mehr Liquidität verschaffen. Dadurch werden die seit März 2022 im Rahmen von REACT-EU bereits geleisteten Vorfinanzierungszahlungen in Höhe von 3,5 Mrd. EUR aufgestockt.
  • Die Möglichkeit einer 100%igen Kofinanzierung durch die EU im Zeitraum 2014–2020 wird nun auf Maßnahmen zur Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen ausgeweitet. Diese Option gilt auch für Programme des Zeitraums 2021–2027 und muss Mitte 2024 überprüft werden.
  • Die Mitgliedstaaten können den Betrag der mit CARE eingeführten vereinfachten Einheitskosten zur Deckung der Grundbedürfnisse von Flüchtlingen von 40 EUR auf 100 EUR pro Woche und Person erhöhen. Anstelle von bisher 13 Wochen können sie diese Kosten für einen Zeitraum von bis zu 26 Wochen geltend machen. Dadurch wird es noch leichter, Mittel für Vertriebene einzusetzen.
  • Die bereits im Rahmen von CARE zwischen dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eingeräumte Möglichkeit der Querfinanzierung wird auf den Kohäsionsfonds ausgeweitet. Das bedeutet, dass nun auch Mittel aus dem Kohäsionsfonds mobilisiert werden können, um die Folgen der Migrationsherausforderungen zu bewältigen.

Investitionen dorthin lenken, wo sie benötigt werden

* Mindestens 30 % der im Rahmen der Flexibilitätsregelungen mobilisierten Mittel sollten für Vorhaben eingesetzt werden, die von lokalen Behörden und in lokalen Gemeinschaften tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft verwaltet werden, damit diejenigen angemessen unterstützt werden, die die Hauptlast der Anstrengungen tragen.
* Ausgaben für Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen können nun auch rückwirkend geltend gemacht werden, selbst wenn das Vorhaben bereits abgeschlossen ist.
* Im Rahmen der Programme können auch Vorhaben unterstützt werden, die außerhalb des geografischen Anwendungsbereichs des Programms, aber innerhalb des Mitgliedstaats durchgeführt werden. So kann die Unterstützung dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt wird, da Flüchtlinge häufig innerhalb der Mitgliedstaaten umziehen.

Praktische Unterstützung bei der Lösung des Problems der verzögerten Projektdurchführung

* Projekte über 1 Mio. EUR, beispielsweise im Bausektor, die im Rahmen der Programme des Zeitraums 2014–2020 gefördert werden, aber aufgrund von Preiserhöhungen, Rohstoff- und Arbeitskräftemangel nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten, können im Rahmen der Programme des Zeitraums 2021–2027 weiter unterstützt werden.
* Mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten beim Abschluss der Programme, um den Betrag der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu maximieren, selbst wenn sich die Durchführung verzögert hat.

Stimmen aus dem Kommissionskollegium:

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“, erklärte: „Angesichts des brutalen russischen Angriffskriegs steht die EU solidarisch an der Seite der Ukraine. Die EU-Mitgliedstaaten haben Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern aufgenommen, die vor diesem Krieg fliehen, müssen aber auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen schultern – wie zusätzliche Kosten und Lieferengpässe. Mit dem heute vorgelegten Vorschlag wird ein wichtiges humanitäres und wirtschaftliches Ziel verfolgt: die Verbesserung der Unterstützung der EU für die aus der Ukraine vertriebenen Menschen und die einfachere Durchführung wichtiger EU-finanzierter Projekte, bei denen Verzug droht. Hierfür werden wir die Vorschriften der EU-Kohäsionspolitik einfacher und flexibler gestalten, gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und unseren Zielen des Grünen Deals.“

Die Kommissarin für Kohäsionspolitik und Reformen, Elisa Ferreira, fügte hinzu: „Die Folgen der unprovozierten und ungerechtfertigten Invasion der Ukraine durch Russland werden tagtäglich größer. Von Beginn an wurde im Rahmen der Kohäsionspolitik eine umfassende und pragmatische Antwort auf die verschiedenen Schwierigkeiten gegeben, mit denen die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften konfrontiert sind. Mit unseren FAST-CARE-Vorschlägen bauen wir heute unsere Unterstützung weiter aus, indem wir im Rahmen der Kohäsionspolitik zusätzliche Flexibilität und mehr Mittel vorschlagen, um Drittstaatsangehörige zu integrieren und diejenigen zu unterstützen, die an vorderster Linie tätig sind. Diese Vorschläge werden auch dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Kriegs auf die Durchführung der Programme abzufedern.“

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte: „Die EU hat bisher mehr als 6,2 Millionen Menschen aufgenommen, die vor Russlands Aggressionskrieg in der Ukraine geflohen sind. Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Organisationen der Zivilgesellschaft leisten unter sehr schwierigen Umständen hervorragende Arbeit und stellen Nahrungsmittel, Unterkünfte, Bildung, Beratung und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Ankömmlinge bereit. Das FAST-CARE-Paket ist eine konkrete Maßnahme, um mit den uns zur Verfügung stehenden Instrumenten und Mitteln zusätzliche Solidarität mit allen Mitgliedstaaten unter Beweis zu stellen.“

Die vorgeschlagenen Änderungen der Dachverordnung 2014–2020 und der Dachverordnung 2021–2027 müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Hintergrund

Die EU steht der Ukraine in diesem unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands auch weiterhin zur Seite. Sie unterstützt auch ihre Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen.

Mit CARE wurde den Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Flexibilität eingeräumt, damit sie die für den Zeitraum 2014–2020 verfügbaren kohäsionspolitischen Mittel und die Mittel aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen nutzen können, um die vor der russischen Invasion der Ukraine flüchtenden Menschen zu unterstützen und materielle Basisunterstützung wie Nahrungsmittel und Kleidung bereitzustellen.

Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen von REACT-EU eine Vorfinanzierung in Höhe von 3,5 Mrd. EUR ausgezahlt und die Mobilisierung von Mitteln durch die Einführung von Einheitskosten pro Person vereinfacht, um den unmittelbaren Bedarf der Flüchtlinge an Nahrungsmitteln, materieller Basisunterstützung, Unterbringung und Transport zu decken. Darüber hinaus können die REACT-EU-Mittel für 2022 in Höhe von 10 Mrd. EUR sofort verwendet werden, um diesen neuen Bedarf zu decken.

Mit den heutigen Legislativvorschlägen wird die Unterstützung der Kommission auf die Interessenträger ausgeweitet. Diese Maßnahmen optimieren den wirksamen Einsatz der Mittel und decken den weiteren Bedarf der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften infolge des Kriegs in der Ukraine.



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