Die Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über die von der Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagene Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie). Die bestehenden Vorschriften über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) waren der erste EU-weite Rechtsakt auf dem Gebiet der Cybersicherheit und ebneten in vielen Mitgliedstaaten den Weg für ein grundlegendes Umdenken und für ein neues institutionelles und regulatorisches Herangehen an Fragen der Cybersicherheit. Trotz der bemerkenswerten Erfolge und positiven Auswirkungen dieser Vorschriften war aber wegen der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung unserer Gesellschaft und der steigenden Zahl böswilliger Cyberaktivitäten weltweit eine Überarbeitung nötig geworden.
Als Antwort auf die wachsenden Cyberbedrohungen, denen Europa ausgesetzt ist, wird die NIS-2-Richtlinie nun auch mittlere und große Einrichtungen aus einer größeren Anzahl von Sektoren erfassen, die für die Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind, darunter Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste und digitaler Dienste, die Abwasser- und Abfallwirtschaft, Hersteller kritischer Produkte, Post- und Kurierdienste und die öffentliche Verwaltung sowohl auf zentraler als auch regionaler Ebene. Angesichts der zunehmenden Sicherheitsbedrohungen, die während der COVID-19-Pandemie offenbar wurden, wird auch der Gesundheitssektor – etwa durch die Einbeziehung der Medizinproduktehersteller – breiter erfasst. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der neuen Vorschriften, durch die mehr Einrichtungen und Sektoren dazu verpflichtet werden, Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement zu ergreifen, wird mittel- und langfristig dazu beitragen, das Cybersicherheitsniveau in Europa zu erhöhen.
Die NIS-2-Richtlinie stellt höhere Sicherheitsanforderungen an die Unternehmen, befasst sich mit der Sicherheit der Lieferketten und den Beziehungen zwischen den Anbietern und macht die Führungskräfte der Unternehmen für etwaige Verstöße gegen die Cybersicherheitspflichten verantwortlich. Mit dem Vorschlag werden die Meldepflichten gestrafft, strengere Aufsichtsmaßnahmen für die nationalen Behörden festgelegt sowie strengere Durchsetzungsvorschriften und eine Harmonisierung der Sanktionsregelungen in den Mitgliedstaaten eingeführt. Die Richtlinie wird zu einem größeren Informationsaustausch und einer besseren Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Cyberkrisen auf nationaler und EU-Ebene beitragen.
Stimmen aus dem Kommissionskollegium:
Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte: „Wir haben hart für den digitalen Wandel unserer Gesellschaft gearbeitet. In den vergangenen Monaten haben wir eine Reihe von Bausteinen geschaffen, zu denen das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste gehören. Heute haben die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auch eine Einigung über NIS 2 erzielt. Das ist ein weiterer großer Durchbruch bei der Verwirklichung unserer europäischen Digitalstrategie, diesmal, um dafür zu sorgen, dass Bürger und Unternehmen geschützt werden und grundlegenden Diensten vertrauen können.“
Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise, sagte: „Cybersicherheit war schon immer wichtig, um unsere Wirtschaft und Gesellschaft vor Cyberbedrohungen abzuschirmen; nun, da wir beim digitalen Wandel weiter voranschreiten, wird sie geradezu unverzichtbar. Angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage muss die EU umso dringlicher dafür sorgen, dass ihr Rechtsrahmen seinen Zweck auch erfüllt. Mit der Einigung auf diese weiter verschärften Vorschriften erfüllen wir unsere Zusage, die Cybersicherheitsstandards in der EU anzuheben. Heute zeigt die EU ihre feste Entschlossenheit, die Abwehrbereitschaft und Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen, die auf unsere Volkswirtschaften, unsere Demokratien und den Frieden abzielen, zu verbessern.“
Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: „Cyberbedrohungen sind größer und komplexer geworden. Es war unerlässlich, unseren Sicherheitsrahmen an die neuen Gegebenheiten anzupassen und für den Schutz unserer Bürger und Infrastrukturen zu sorgen. In der heutigen Cybersicherheitslage kommt es ganz entscheidend auf die Zusammenarbeit und einen raschen Informationsaustausch an. Mit der Einigung auf die NIS-2-Richtlinie modernisieren wir die Vorschriften, um mehr kritische Dienste für die Gesellschaft und die Wirtschaft abzusichern. Dies ist daher ein wichtiger Schritt voran. Wir vervollständigen dieses Konzept mit dem anstehenden Gesetz über Cyberresilienz, das sicherstellen wird, dass digitale Produkte auch bei ihrer Verwendung sicherer werden.“
Nächste Schritte
Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen noch förmlich gebilligt werden. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen dann die neuen Elemente der Richtlinie in ihr nationales Recht umsetzen. Die Mitgliedstaaten werden 21 Monate Zeit haben, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Cybersicherheit ist eine der obersten Prioritäten der Kommission und ein Eckpfeiler des digitalen und vernetzten Europas.
Das erste EU-weite Cybersicherheitsgesetz, die 2016 in Kraft getretene NIS-Richtlinie, trug dazu bei, bei den Netz- und Informationssystemen in der gesamten EU ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau zu erreichen. Im Rahmen ihres zentralen politischen Ziels, Europa für das digitale Zeitalter fit zu machen, schlug die Kommission im Dezember 2020 die Überarbeitung der NIS-Richtlinie vor. Mit dem im Jahr 2019 in Kraft getretenen EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit gab sich Europa einen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung von Produkten, Diensten und Prozessen und stärkte das Mandat der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA).