BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

18 Januar 2022

Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2021 gegenüber der Bitcoin Revolution die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird als Betreiber der Website bitcoinrevolution.org/de/ mit Anschriften in Großbritannien aufgeführt.

Auf der Plattform bitcoinrevolution.org/de/ können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) in Krypto- und Fiat-Währungen abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Bitcoin Revolution treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen, nach eigener Aussage teilweise auf Grundlage eines KI-basierten Algorithmus.

Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG bzw. § 15 Abs. 1 WpIG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.

Die BaFin hat bereits 2019 in einer Meldung auf Geschäftstätigkeiten der Bitcoin Revolution hingewiesen.

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