Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2021 gegenüber der Bitcoin Revolution die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird als Betreiber der Website bitcoinrevolution.org/de/ mit Anschriften in Großbritannien aufgeführt.
Auf der Plattform bitcoinrevolution.org/de/ können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) in Krypto- und Fiat-Währungen abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Bitcoin Revolution treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen, nach eigener Aussage teilweise auf Grundlage eines KI-basierten Algorithmus.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG bzw. § 15 Abs. 1 WpIG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Die BaFin hat bereits 2019 in einer Meldung auf Geschäftstätigkeiten der Bitcoin Revolution hingewiesen.