Die BaFin ermittelt gegen mehrere Handelsplattformen, die unter der Bezeichnung Bitcoin Code Anleger werben. Bitcoin Code selbst ist keine Plattform, sondern der Inhalt einer seit Jahren existierenden Landingpage mit ständig wechselnden Internet-Adressen (URLs), die die Kunden an verschiedene Plattformen weiterreicht. Die Inhalte der Landingpage rechtfertigen die Annahme, dass die Verantwortlichen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Die Verantwortlichen bewerben ihre Geschäftstätigkeit in irreführender Weise durch Bezugnahme auf deutsche Medien und Personen des öffentlichen Lebens.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.