Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die TopMarketCap Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Die Inhalte der von TopMarketCap Ltd. betriebenen Webseite topmar-ketcap.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Ein Impressum ist auf der Seite nicht vorhanden. Genauso wenig lassen sich dort anderweitige Hinweise auf den Geschäftssitz und die Adresse der TopMarketCap Ltd. entnehmen. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht jedoch hervor, dass die Geschäftsbeziehung zu den Kunden dem Recht von St. Vincent und die Grenadinen unterworfen wird.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: BaFin