Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat am 29. März 2021 die deutsche Fassung der Leitlinien zur Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß Artikel 4 und Artikel 12 der Securities Financing Transaction Regulation (SFT-Verordnung) veröffentlicht (ESMA70-151-2838 DE). Die BaFin wendet diese Leitlinien in ihrer Aufsichtspraxis an. Die Leitlinien präzisieren mehrere Bestimmungen der SFT-Verordnung und geben praktische Hinweise zur Durchführung einiger dieser Bestimmungen. Sie beinhalten konkrete Vorgaben zur Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, zu den Verpflichtungen im Rahmen der Registrierung eines Transaktionsregisters sowie zur Transparenz und Verfügbarkeit von Daten in Transaktionsregistern. Zudem enthalten die Leitlinien detaillierte Ausführungen zum Meldebeginn.
Zweck der Leitlinien ist es, innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die nationalen Aufsichtsbehörden das Unionsrecht einheitlich anwenden.
Die Leitlinien sollen auch dazu beitragen, dass Kosten entlang der Meldekette gesenkt werden, indem Daten zur Überwachung der Risiken für die Finanzstabilität durch die Aufsichtsbehörden zielgerichtet genutzt werden. Sowohl die meldepflichtigen Unternehmen als auch die Transaktionsregister, die geeignete Verfahren zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Gegenparteien gemeldeten Daten einführen müssen, sollen davon profitieren.
Um die Meldung zu konkretisieren und zu erläutern, beinhalten die Leitlinien auf einzelne Geschäftskonstellationen angepasste Beispiele für das Ausfüllen der entsprechenden Meldefelder. Dabei geht es unter anderem um die Meldung verschiedener Arten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sowie der Daten zur Weiterverwendung von Wertpapieren, die als Sicherheit übertragen wurden.
Die BaFin äußert sich zu den ESMA-Leitlinien im üblichen Comply-or-Explain-Verfahren. Publiziert eine Europäische Aufsichtsbehörde wie die ESMA Leitlinien, müssen die nationalen Behörden erklären, ob sie diese übernehmen. Entscheiden sie sich dagegen, müssen sie dies erläutern.
Quelle: BaFin