Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sprach bei der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht in Bonn. „Ihr Unternehmen steht Ihnen zwar nicht ins Gesicht geschrieben und Ihre Namensschilder kann ich von hier vorne auch nicht entziffern, aber aus der Teilnehmerliste weiß ich, dass Sie aus kleinen und großen, jungen und etablierten, spezialisierten und sehr breit aufgestellten Unternehmen kommen. Das ist schön, denn es spiegelt die Vielfalt der Branche sehr gut wider.“
Frank Grund: „Auf unserer Agenda stehen daher heute viele verschiedene aktuelle Themen. Ein paar davon – Digitalisierung und Nachhaltigkeit zum Beispiel – weisen weit über den heutigen Tag hinaus.
Und dann ist da noch ein Thema, das im Sommer wieder in den Vordergrund gerückt ist, nachdem es mancher zum Jahresende 2018 schon für überwunden hielt. Ich spreche – natürlich – von der Niedrigzinsphase, die mit einer nochmaligen Senkung des negativen EZB-Einlagenzinssatzes den Druck auf die Marktteilnehmer erhöht.
Versicherungsgesellschaften – vor allem (aber nicht nur) die Lebensversicherer und Pensionskassen – fordert das Niedrigzinsumfeld besonders heraus. Die jüngste Zinssenkung hat diese Herausforderung noch einmal vergrößert. Bisher habe ich die Betroffenen immer angehalten, nicht zu lamentieren, sondern die Realität zu akzeptieren und sich auf die aktuelle Zinssituation bestmöglich einzustellen.
Und das haben die Unternehmen auch gemacht: Viele Lebensversicherer haben zum Beispiel ihre Verwaltungskosten gesenkt, die Eigenmittel gestärkt und die Überschussbeteiligung reduziert. Außerdem haben sie Produkte mit flexibleren Formen von Zinsgarantien entwickelt. Weiter so, kann ich da nur sagen.
Treten wir einen Schritt zurück: Es ist ein Punkt erreicht, an dem die Marktteilnehmer sehr deutlich machen sollten, wie stark die niedrigen Zinsen mittlerweile ihr Geschäftsmodell und damit ihren Beitrag zur kapitalgedeckten Altersversorgung gefährden.
Nun zur Aufsicht: Wir sind dem Schutz der Versicherungsnehmer und Versorgungsberechtigten verpflichtet und begreifen unser Mandat als Auftrag, auf die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu achten. Der weitere Umgang mit dem Niedrigzinsumfeld bei Lebensversicherern und Pensionskassen zählt daher auch zu den Schwerpunkten in unserem Aufsichtsprogramm.
Wie Sie es tun, meine Damen und Herren, müssen auch wir unsere Kapazitäten und Ressourcen risikogerecht einsetzen. Die Situation von Lebensversicherern und Pensionskassen erfordert in diesen Jahren, dass wir unsere Kontrolle verstärken.
Wenn wir diese Haltung nun auf bestimmte Unternehmen herunterbrechen, dann sind wir bei der intensivierten Aufsicht angekommen, einem besonders aktuellen Aufsichtsinstrument. Damit widmen wir uns – das wissen Sie alle – Unternehmen, bei denen die bereits ergriffenen Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um ihre Verpflichtungen dauerhaft erfüllen zu können.
So ist für die intensivierte Beaufsichtigung eines Lebensversicherers zum Beispiel entscheidend, ob die jährliche Prognoserechnung Hinweise darauf gibt, dass das Unternehmen mittel- bis langfristig in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Nicht weniger richtungsweisend ist die Prognoserechnung bei den Pensionskassen.
Dr. Schaumlöffel wird Ihnen zur intensivierten Aufsicht gleich noch viel mehr erzählen. Ich bin übrigens froh und stolz, dass Sie heute alle Abteilungsleiter und damit die gesamte erste Führungsriege des Geschäftsbereichs Versicherungsaufsicht kennenlernen und erleben können. Schließlich sind die vielfältigen Herausforderungen nur im Team zu meistern.
Nicht nur die intensivierte Aufsicht über Lebensversicherer und Pensionskassen gehört zu unseren Aufsichtsschwerpunkten 2019 – auch die Schadenrückstellungen der Schaden- und Unfallversicherer sowie Rückversicherer unter Solvency II. Ich möchte Ihnen erläutern, aus welchen Beweggründen wir uns die Versicherungstechnik hier genauer anschauen.
Die niedrigen Zinsen treffen auch die Schaden- und Unfallversicherer. Denn natürlich können auch sie nicht mehr so viel Rendite am Kapitalmarkt erzielen wie in früheren Jahren. Das hat zur Konsequenz, dass das Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft viel stärker auf das Gesamtergebnis einzahlt und die Reservestellung noch mehr als bisher an Bedeutung gewinnt. Auf Deutsch: Die Kohle muss jetzt aus der Technik kommen.
Etwas technischer ausgedrückt: Die Schadenrückstellungen sind ein wichtiger Posten in der Solvenzbilanz von Schaden- und Unfallversicherern sowie Rückversicherern und haben eine hohe Bedeutung für die Solvenzkapitalquote. Gleichzeitig lässt Solvency II aber erhebliche Spielräume bei der Ermittlung der Schadenrückstellung.
Die von den Unternehmen bei der Berechnung getroffenen Annahmen sind für uns aus der Ferne nur schwer nachzuvollziehen. Um einen tieferen Einblick zu erhalten, werden wir hier den Aufsichtskontakt weiter intensivieren. Mehr erfahren Sie gleich von Frau Washausen-Richter.
Auch regulatorisch hält uns die Niedrigzinsphase in Atem – und zwar in Gestalt des Solvency-II-Reviews im Sommer 2020. Hier stehen auch die Kapitalanforderungen auf dem Prüfstand.
Bei einer Neukalibrierung der vielfältigen Stellschrauben rund um Extrapolation oder Volatilitätsanpassung ist für uns die gesamte Auswirkung aller Änderungen in einer gesamthaften Sicht natürlich sehr wichtig. Wir werden darauf achten, dass man aus Angst vor langfristigen Sorgen keine kurzfristigen Probleme schafft. Inwieweit der Spagat zwischen ökonomisch angemessener Abbildung der Risiken und einer angemessenen Belastung der Unternehmen gelingt, werden wir uns im Impact Assessment im März genau anschauen. Dies sollte möglichst mit Daten zum 31. Dezember 2019 erfolgen.
Mit unserem Solvency-II-Panel unter der Leitung von Herrn Hanenberg knüpfen wir heute an ein Thema an, das schon bei der Jahreskonferenz 2018 zu kontroversen Diskussionen geführt hat.
Ich erinnere mich gut daran, wie es an dieser Stelle vor einem Jahr aus dem Publikum hieß, der Schwellenwert, ab dem Solvency II gilt, solle besser bei 100 Millionen Euro Beitragseinnahmen liegen. Ein anderer Teilnehmer nannte eine einstellige Zahl von Downloads, um zu beweisen, wie wenig die Öffentlichkeit den Solvenz- und Finanzbericht SFCR beachte.
Das zeigt: Beim Review geht es um mehr als um die Kapitalanforderung. Uns ist es zum Beispiel auch wichtig, dass der Review risikoarme Versicherer bei den quantitativen Meldepflichten entlastet und dass qualitative Berichte wie der SFCR noch adressatengerechter werden.
Über das, was EIOPA Mitte 2020 wirklich auf den Tisch legt, können wir uns sicher auf unserer nächsten Jahreskonferenz im Jahr 2021 unterhalten. Ich halte unserer Jahreskonferenz ohnehin zugute, dass wir Themen nicht einmalig bespielen und sie dann zu den Akten legen – nein, wir legen sie auf Wiedervorlage.
Und von allen Themen, die wir aufrufen, erhoffen wir uns einen Selbstreinigungseffekt. Wann immer wir an dieser Stelle Herausforderungen benennen, sind Sie natürlich gehalten, eigene tragfähige Lösungen zu finden, ohne dass aufsichtliche Korrekturmaßnahmen notwendig werden müssen.
Manches Insurtech fühlt sich jetzt womöglich nicht angesprochen, weil es keine Versicherungslizenz besitzt und nur Dienstleister eines Versicherers ist. Doch so einfach ist es nicht: Versicherer, die Funktionen oder Versicherungstätigkeiten ausgliedern, bleiben für die Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen verantwortlich – O-Ton VAG. Dort steht auch: Versicherer müssen sicherstellen, dass der Dienstleister mit uns zusammenarbeitet. Unter dem Strich verfügen wir gegenüber einem Insurtech, das als Dienstleister eines Versicherers auftritt, über annähernd gleiche Aufsichtsbefugnisse.
Aber natürlich gibt es sie auch – die Insurtechs mit Versicherungslizenz. Für uns bedeutet das, dass wir uns mit Unternehmen auseinandersetzen müssen, die keine analoge Vorgeschichte haben, sondern so etwas wie die unternehmerische Ausprägung eines Digital Native sind und mit sehr schlanken, digitalen Prozessen an den Start gehen können.
Das hält uns auch manchmal den Spiegel vor: Wie viel Papierform ist noch zeitgemäß? In welchem Verhältnis stehen Schnelligkeit und Gründlichkeit? Wo liegen die Belange von Versicherungsnehmern und Begünstigten im Digitalen?
Wir haben aber kein Insurtech-Prüfschema, das sich von der Aufsicht über etablierte Versicherer grundlegend unterscheiden würde. Für uns sind nicht das Alter oder die Technologie entscheidend, sondern das Risiko, das mit der Geschäftstätigkeit des jeweiligen Unternehmens einhergeht. Das kennen Sie alle bereits unter Proportionalität.
Ich weiß Sie bei diesem Thema in guten Händen, wenn Herr Oster vor der Mittagspause an meine Ausführungen anknüpft.
Meine Damen und Herren: Da die Versicherungsbranche in Deutschland sehr breit aufgestellt ist, haben wir uns dafür entschieden, wieder drei parallele Panels anzubieten. Ich habe mir im vergangenen Jahr erlaubt, in jedes Panel reinzuhören, was mich von diesem Konzept überzeugt hat – ich bitte allerdings darum, mir das nicht nachzumachen.
Gerne will ich aber von dieser Stelle aus vorab kurz auf die beiden Panels eingehen, die ich noch nicht erwähnt habe.
Eines der Themen, die Sie im Panel zu den „Themen der betrieblichen Altersversorgung“ mit Herrn Kobischke erwarten können, habe ich bereits angesprochen – die Niedrigzinsphase. Das zweite beherrschende Thema ist die EbAV-II-Richtlinie, die der deutsche Gesetzgeber pünktlich zum 13. Januar 2019 umgesetzt hat.
Einige Erfahrungen dürften die EbAV mit EbAV II nun schon gesammelt haben. Ich verstehe aber, dass noch viele Fragen offen sind. Wir werden daher bald mit zwei Rundschreiben an den Markt herantreten, die Antworten liefern werden.
Das Rundschreiben MaGo-EbAV konkretisiert auf untergesetzlicher Ebene die regulatorischen Neuanforderungen an die Geschäftsorganisation. Sie können sich die bestehende MaGo für Versicherer anschauen, wenn Sie sich mit der Struktur des Rundschreibens schon einmal vertraut machen wollen. MaGo-EbAV wird aber selbstverständlich die Besonderheiten von Pensionskassen und Pensionsfonds berücksichtigen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass es Erläuterungen zu den zusätzlichen Proportionalitätskriterien für EbAV enthalten wird.
Das zweite Rundschreiben handelt von der eigenen Risikobeurteilung, die das bestehende Risikomanagementsystem der EbAV ergänzt und mindestens alle drei Jahre durchzuführen ist, wobei wir als Aufsicht diesen Zyklus auch verkürzen können.
Über die Rundschreiben hinaus gilt: Mit EbAV II wird eine europaweite Mindestharmonisierung angestrebt, keine Gleichmacherei. Wir werden uns jede EIOPA-Stellungnahme genau ansehen, bevor wir entscheiden, ob wir sie in unsere Aufsichtspraxis übernehmen.
Das Panel unter der Leitung von Herrn Dr. Lotz beschäftigt sich mit der Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Kriminelle, einer Grundvoraussetzung zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts im 21. Jahrhundert. Es klingt zwar pathetisch, ist aber realistisch, wenn ich sage: Die Daten eines Versicherers sind sein Schatz, das IT-System ist seine Festung.
Fast 40 Prozent der deutschen Unternehmen sind einer Studie zufolge in den vergangenen zwei Jahren zur Zielscheibe von Hackern geworden.1 Die kriminellen Taten reichen von der Lösegelderpressung bis zum Datendiebstahl.
Zuletzt hat eine Bank unfreiwillig damit Schlagzeilen gemacht, dass ihr Daten von 100 Millionen Kunden gestohlen wurden.2 Eine Fluggesellschaft kassierte eine Strafe in Höhe von 183 Millionen Pfund, weil sie es zu vertreten hatte, dass Hacker über die Webseite und die App Namen und Zahlungsinformationen von bis zu einer halben Million Kunden abgreifen konnten.3
Im September war die deutsche Wikipedia-Internetseite vorübergehend offline.
Täuschen wir uns nicht: Auch Versicherer sind ein attraktives Ziel für Hacker und sollten alles dafür tun, um ihre Systeme und damit die Daten der Kunden zu schützen. Das führt mich zum Penetrationstest.
Das Prinzip, einen Angriff von außen zu simulieren, ist nicht neu. Seit Penetrationstests jedoch als Red-Team-Tests ausgestaltet werden, sind ihre Aussagekraft und ihr Nutzen noch einmal gestiegen. Das rote Team versucht in einer Simulation alles, um das IT-System des Unternehmens zu kompromittieren. Die älteren Tests fokussierten überwiegend auf das IT-System und blendeten Faktoren wie menschliches Versagen aus.
Ich bin sicher, dass Sie im Panel hoch spannende Erkenntnisse gewinnen werden.
Meine Damen und Herren: Die Nachhaltigkeit wird uns über den Tag hinaus begleiten. Die heutige Veranstaltung reicht nicht aus, um das Thema in all seinen Schattierungen auszuleuchten.
Viele Privatmenschen und auch viele Branchen hinterfragen derzeit, wie sie noch nachhaltiger handeln könnten. Ich betrachte die Versicherungswirtschaft als einen Lichtblick. Wenn die Versicherer es nicht schaffen, die Auswirkungen ihres Tuns auf die Umwelt oder die nächste Generation zu bedenken, wem soll es dann gelingen?
Machen wir uns ruhig bewusst, was die Versicherungswirtschaft schon leistet:
Alle Versicherungsgesellschaften, die auf eine werthaltige und langfristige Kapitalanlage achten, handeln eigentlich bereits nachhaltig. Natürlich weiß ich, dass der Nachhaltigkeitsbegriff ganz anders aufgeladen wird. Aber auch wenn man ihn auf die ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung bezieht, sind knapp drei Viertel der Unternehmen nach eigener Einschätzung bereits als nachhaltiger Investor unterwegs.
Sobald sich die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf eine Taxonomie zur Klassifizierung nachhaltiger Tätigkeiten geeinigt haben, nähern wir uns dann auch einer gemeinsamen Basis für die Frage, welche Investitionen umweltverträglich sind.
Die ureigene volkswirtschaftliche Funktion von Versicherungen wird bei umweltbedingten Schäden besonders deutlich. Sach- oder Ertragsausfallversicherungen ermöglichen es Unternehmen, ihren Betrieb auch über etwaige Schadenereignisse hinaus weiter zu betreiben und sichern deren Investitionen ab. Ein einfaches Beispiel ist eine vom Sturm zerstörte Lagerhalle, deren Wiederaufbau ein Versicherer bezahlt. Wenn – wie es die herrschende Meinung unter Wissenschaftlern ist – der Klimawandel das Auftreten von Stürmen fördert, dann werden solche Schadenereignisse zunehmen. Das zeigt einerseits, wie wichtig Versicherungen sind, andererseits aber auch, warum es im Eigeninteresse der Versicherungswirtschaft liegt, den Klimawandel zu bremsen.
Wenn die Umwelt selbst betroffen ist, bezahlen Versicherer in bestimmten Fällen die Sanierung des Umweltschadens. Das hat nicht immer etwas mit dem Klimawandel zu tun, zeigt aber ganz plastisch, wo das Versicherungsgeschäft der Umwelt zugute kommt.
Am besten sind Schäden, die gar nicht erst entstehen, weil Betriebe im Vorhinein effektive Sicherungsmaßnahmen ergriffen haben. Dem Underwriting auf Seiten des Versicherers kommt hierbei eine herausragende Bedeutung zu. Schon bei der Vertragsanbahnung sollten Versicherer den kritischen Dialog mit ihren Kunden nicht scheuen, mögliche Schwachstellen ansprechen und für Abhilfe sorgen bzw. die Abhilfe vermitteln. So können Kunden von der jahrzehntelangen Schadenerfahrung und Expertise ihres Versicherers profitieren. Das ist ein Pfund, mit dem die Branche wuchern sollte.
Wir möchten der Branche Orientierungshilfe geben – Guidance. Deshalb haben wir im Mai die Fachkonferenz zur nachhaltigen Finanzwirtschaft im Berliner Umweltforum ausgerichtet.
Deshalb haben wir das Thema in einer Ausgabe unserer Schriftenreihe BaFinPerspektiven von der regulatorischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und aufsichtlichen Seite beleuchtet.
Und deshalb konsultieren wir derzeit ein Merkblatt, das zeigt, wie Geschäftsleitungen aus Risikosicht mit Nachhaltigkeit und Klimawandel in ihrer Organisation und Strategie umgehen können. Dass es Risiken gibt, wird sicherlich auch heute Nachmittag zur Sprache kommen, wenn Gabriel Bernardino von EIOPA und Dr. Klaus Wiener vom GDV sowie Herr Hanenberg und Herr Dr. Lotz mit mir auf der Bühne stehen, um zu diesem Thema Ihre Fragen zu beantworten.
Schließen möchte ich mit einem kurzen Ausblick auf das Jahr 2020. Derzeit arbeiten wir an unserem Aufsichtsprogramm für das kommende Jahr.
Es wird Sie nicht überraschen, dass die Themen von jahresübergreifender Natur hier erneut auftauchen werden – also etwa die Situation von Lebensversicherern und Pensionskassen in der Niedrigzinsphase, die Kapitalanlage in Zeiten niedriger Zinsen, der Solvency-II-Review, die Nachhaltigkeit und die Digitalisierung inklusive Cyber.
Wir haben aber natürlich unseren Fokus angepasst: 2020 werden wir zum Beispiel den Einsatz von Cyber-Policen durch Versicherungsunternehmen analysieren, Nachhaltigkeitsrisiken in unserer operativen Aufsicht adressieren und uns ansehen, welche Risiken von Immobiliendarlehen und Unternehmensanleihen für Versicherer als Investoren ausgehen. Wir werden analysieren, wie Eigenmittel innerhalb von Versicherungsgruppen transferiert werden. Und wir werden uns anschauen, wie die Unternehmen die Anforderungen der IDD umsetzen, dass Provisionszahlungen keine Fehlanreize setzen dürfen. Sie werden in puncto Aufsichtsprogramm Anfang 2020 Genaueres von uns hören.
Das soll es zunächst einmal von mir gewesen sein. Ich wünsche uns allen einen erkenntnisreichen Tag. Vielen Dank.“
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