Die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI erfüllt die Qualitätsstandards der europäischen Richtlinie über alternative Streitbeilegung. Dies hat das Bundesamt für Justiz jetzt offiziell bestätigt und die Ombudsstelle des deutschen Fondsverbands mit Wirkung zum 1. Februar 2017 als private Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.
„Wir freuen uns über das behördliche Gütesiegel und auf die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz“, so Timm Sachse, Leiter des Büros der Ombudsstelle. „Die Ombudsstelle des BVI erfüllte die europäischen Vorgaben größtenteils schon in der Vergangenheit und bietet unter Finanzschlichtungsstellen eines der verbraucherfreundlichsten Konzepte.“
Das Bundesamt für Justiz ist aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19. Februar 2016 künftig zuständige Behörde zur Beaufsichtigung von Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland. Die Bundesoberbehörde überwacht die Einhaltung des neu geschaffenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes beziehungsweise der im Finanzbereich nun einheitlich geltenden Finanzschlichtungsstellenverordnung vom 5. September 2016.
Im Zuge der Neuordnung der alternativen Streitbeilegung hat die Ombudsstelle für Investmentfonds unter anderem ihre Verfahrensordnung an die Finanzschlichtungsstellenverordnung angeglichen. Die aktualisierte Verfahrensordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.