Die Deutsche Bank hat sich mit der Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien und dem New York State Department of Financial Services (DFS) auf Vergleiche geeinigt. Damit werden die Untersuchungen der FCA und des DFS zur Geldwäschekontrollfunktion im Investmentbanking der Bank abgeschlossen. Die Untersuchung betraf unter anderem Wertpapiergeschäfte, an denen die Standorte Moskau, London und New York zwischen 2011 und 2015 beteiligt waren.
Im Rahmen des Vergleichs mit der FCA hat die Deutsche Bank einer Geldbuße von etwa 163 Millionen Pfund zugestimmt. Die Bank erhielt einen Nachlass von 30 Prozent, weil sie sich in einem frühen Stadium der FCA-Untersuchung zu einem Vergleich bereit erklärt hat. Die FCA stellt in ihren Untersuchungsergebnissen fest, dass die Bank erhebliche Mittel zur Verbesserung ihrer Geldwäsche-Kontrollen eingesetzt hat, und erkennt an, was die Bank in diesem Bereich bereits unternommen hat. Die FCA erwähnt ebenfalls, wie kooperativ sich die Bank verhalten habe, als es darum ging, die Angelegenheit zu melden und anschließend aufzuklären.
Mit dem DFS hat sich die Deutsche Bank auf einen Vergleich in Form einer sogenannten Consent Order geeinigt. Gemäß dieser Vereinbarung zahlt die Bank eine Zivilstrafe von 425 Millionen US-Dollar. Außerdem wird für bis zu zwei Jahre ein unabhängiger Prüfer eingesetzt. Die Vergleichsvereinbarung erkennt die Kooperationsbereitschaft der Bank ebenso an wie die bereits ergriffenen Maßnahmen, um die Mängel zu beseitigen. Diese habe das DFS bei der Entscheidung über die Höhe der Vergleichssumme berücksichtigt.
Die Summe ist von den vorhandenen Rückstellungen der Bank für Rechtsrisiken weitgehend abgedeckt. Zudem kooperiert die Deutsche Bank mit anderen Aufsichts- und Justizbehörden, bei denen weiterhin gesonderte Untersuchungen zu diesen Wertpapiergeschäften laufen.